Stylefit-Neunheim

Dr.-Adolf-Schneider-Str. 13 , 73479 Ellwangen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Stylefiteinrichtung

§1 Anwendungs- und Geltungsbereich

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen des
Stylefitneunheim Studio. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw.
bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert die Kundin/der Kunde diese
Geschäftsbedingung in allen Punkten vorbehaltlos.

§2 Gebrauchsüberlassung

Zur Inanspruchnahme der Studioräume ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedskarte
besitzt, einen Transponder oder eine Tagesmitgliedschaft bezahlt hat, oder im Besitz eines
gültigen Gutscheins ist. Gegen das vereinbarte Entgeld kann die Kundin/der Kunde die
vereinbarten Leistungen nutzen. Der Vertrag ist ein Mietvertrag.
Das Stylefitneunheim Studio kann die Studioräume vorübergehend schließen oder die
Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten o.ä. notwendig machen, ohne dass dem
Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht. Der Nutzungsvertrag
kann nur mit Zustimmung der Stylefitstudio auf Dritte übertragen werden.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen sich nur unter Aufsicht im Trainingsbereich
aufhalten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder. Jugendlichen unter
18 Jahre ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Das Mitglied kann je nach Tarif die Einrichtungen des Stylefit Studio Neunheim
Trainingsgeräte nach Einweisung, Solarium, Umkleideräume und Duschen, Sauna während
der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung benutzen. Stylefit
Neunheim behält sich vor, die kostenlose Nutzung der Getränkeanlage jederzeit auf eine
kostenpflichtige Nutzung umzustellen.
Angebotene Kurse und Kurszeiten werden durch Aushang und Kursplan bekannt gegeben.
Stylefit-Neunheim behält sich das Recht vor, Inhalt, Umfang, Zeiten des Kursangebotes zu
modifizieren. Wenn ein angebotener Kurstermin wegen Erkrankung des jeweiligen
Kursleiters oder aus anderen Gründen, für deren Entstehen das Stylefit kein Verschulden
trifft ausfällt, wird von Stylefit ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung von
anteiligen Kursgebühren besteht auch dann nicht, wenn die Teilnehmerin diesen
Ersatztermin unverschuldet nicht wahrnehmen kann.

§3 Hausordnung

Bei Nutzung des Stylefitstudios enthält die Hausordnung besondere Regelungen zur
Nutzung der Geräte des Studios. Im Einzelfall ist das Personal befugt bei nicht geordneten
Aufrechterhaltung des Studios, Weisungen zu erteilen. Mitglied muß diesen Weisungen
Folgen. Stylefit stellt dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung, wenn diese
Außerhalb der Anwesenheitzeiten verwendet werden ist das Stylefit berechtigt diese
Spinde zu öffnen. Verhalten im Studio: Rauchverbot, Alkoholverbot, Drogenverbot,
Anabolikaverbot. Beim Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist Stylefit berechtigt, den
Mitgliedsvertrag sofort zu kündigen und Schadenersatz in Höhe von 1000 EUR geltend zu
machen. Das Mitbringen von Tieren im Stylefitstudio ist nicht gestattet.

§4 Pflichten des Mitglieds

Der Mitglied ist verpflichtet bei Verlustes des Zutrittstransponders/Karte, den Verlust sofort
im Stylefitstudio zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm sein
Zutrittstransponder/Karte persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Bei der
Beschädigung oder schuldhaftem Verlust des Transponders/Karte wird eine Gebühr in
höhe von 19,90 EUR fällig. Bei Änderungen der Daten wie Name, Adresse, Bankdaten etc.
hat das Mitglied dem Stylefitstudio sofort mitzuteilen. Kosten die dadurch entstehen sind
vom Mitglied zu tragen.

§5 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Stylefitstudio und dem Mitglied wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und ausschließlich durch die Trainingsanmeldung begründet. Das Mitglied
erhält eine Kopie der verbindlichen Trainingsanmeldung sowie einen
Mitgliedsausweis/Transponder. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des
Mitgliedes oder dessen gesetzlichen Vertreters.

§6 Beitragszahlung und Fälligkeit

Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach einer Rücklastschrift der Bank ein. Sollte die
Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden kann das Stylefitstudio den
gesamten Beitrag bis zum nächsten Vertragsende sofort per gerichtlichen Mahnbescheid
geltend machen. Der Vertrag endet damit automatisch zum regulären Vertragsende, wenn
nicht der Kunde auf Weiterführung besteht. Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren
trägt das Mitglied im vollen Umfang und können per Lastschrift eingezogen werden. Auf
zusätzlich anfallende Bankgebühren bei Rücklastschriften hat Stylefit keinen Einfluss.
Die Beiträge sind fällig zum 01. eines jeden Monats und werden per Lastschrift eingezogen.
Zum ersten Tag der Mitgliedschaft wird für die Verwaltung eine einmalige Pauschale von
29,90 EUR fällig. Eintritt (Transponder/Karte) bleibt im Besitz des Mitglieds und wird auch
mit einer Pauschale von 19,90 EUR berechnet und zum ersten Tag fällig.
Sämtliche Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§7 Änderungen

Das Stylefit ist berechtigt, die Beiträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Wirkung
für die Zukunft zu ändern.
Die Änderungen werden wirksam, wenn das Stylefit Studio auf die Änderungen hinweist.

§8 Verantwortung des Kunden

Nichtgefährdung Dritter und sich Selbst – Das Mitglied versichert, dass es nicht an
ansteckenden Krankheiten leidet und das dem Training im Stylefitstudio keine
medizinischen Gründe entgegenstehen. Schäden, die das Mitglied an den Einrichtungen
der Stylefit verursacht hat, sind von dem Mitglied in vollem Umfang zu ersetzen.

§9 Haftung

Das Stylefitstudio haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen, Kleidung und Geld. Bei
aufgebrochenen Garderobenschränken haftet das Studio im Rahmen der
Betriebshaftpflichtversicherung. Ebenso bei Unfällen deren Verschulden das Studio zu
vertreten hat. Für gesundheitliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung der
zur Verfügung gestellten Geräte entstehen können, übernimmt das Stylefitstudio keine
Haftung.

§10 Kündigung / Stilllegung

Der Nutzungsvertrag muss vom Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gemäß der im
Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteingang einer
schriftlichen Kündigung verlängert sich der Vertrag entsprechend um die im Vertrag
vereinbarte Laufzeitverlängerung. Eine Vertragsstilllegung ist für einen bestimmten
Zeitraum möglich. Ruhezeiten sind möglich bei:
Erkrankungen von mindestens 3 Wochen sofern eine Benutzung der Trainingsanlagen
ausgeschlossen ist (bei Vorlage des ärztl. Attests)
Beruflicher Abwesenheit oder Kuraufenthalt von mindestens 4 Wochen für die Dauer der
Abwesenheit (bei Vorlage AG-Bescheinigung/Arztbescheid)
Eintreten von Schwangerschaften für die Dauer bis zu einem Jahr (bei Vorlage des
Mutterpasses-Entbindungsdatum)
Ein Antrag auf Ruhezeit muss schriftlich, mindestens 14 Tage zum Monatsende eingereicht
werden und bedarf aktueller nachweise. In Ausnahmefällen kann die Mitgliedschaft
einmalig auf eine Drittperson übertragen werden.

§11 Außerordentliche Kündigung

Der Vertrag kann vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit (z.B. Umzug aus beruflichen
Gründen außerhalb des Radius von 25 km mit Bescheinigung des neuen Arbeitgebers bzw.
Kopie Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts, bei Unfall oder schwerwiegender
Krankheit (Attest) binnen einer Kündigungsfrist zum dritten Werktag eines jeden Monats
zum Ablauf des jeweiligen Monats vorzeitig gekündigt werden. Der Zugang der Kündigung,
die in Schriftform erfolgen muss, muss spätestens am dritten Werktag im Fitnessstudio
erfolgen. Andernfalls, das heißt eine nach dem dritten Werktag eingehende Kündigung gilt
dann zum dritten Werktag des Folgemonats mit dem Ziel der Beendigung des
Vertragsverhältnisses zum Ende des Folgemonats.
Das Mitglied kann seine Jahresmitgliedschaft innerhalb der Laufzeit auf eine dritte Person
übertragen, wenn:
– Das Mitglied in eine andere Stadt zieht (bei Vorlage derMeldebescheinigung)
– Das Mitglied durch eine entstehende dauerhafte Erkrankung mit irreversiblen
Gesundheitsschäden dauerhaft an der zur Verfügung gestellten Nutzung der gesamten
Einrichtung gehindert ist (bei Vorlage eines eindeutigen ärztl. Attests).
Verkürzt sich durch die vorzeitige Kündigung des Fitnessvertrages die ursprüngliche zu
Beginn des Vertragsverhältnisses vereinbarte Laufzeit, und führt dies unter
Berücksichtigung der am Tag des Abschluss des Vertrages geltenden Tarife zu einem
höheren monatlichen Entgelt, so ist das Fitnessstudio berechtigt, die unter
Berücksichtigung der Kündigung tatsächlich in Anspruch genommene Vertragslaufzeit unter
Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Tarife neu zu
berechnen. Die Neuberechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Laufzeit und der hierfür geltenden Tarife gemäß dem zum Zeitpunkt der ersten
Unterzeichnung geltenden Tarifplanes. Führt dies zu einer Nachliquidation, so ist das
Fitnessstudio hierzu gegenüber der vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit
Kündigenden berechtigt. Bisher gezahlte monatliche Beiträge werden angerechnet.

§12 Datenschutz und Copyright

Datenschutz – Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt und unterliegen unseren
Datenschutzbestimmungen. Copyright- Die Bestimmungen für Internetseiten, Flyer und
sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material unterliegen unseren
Copyrightbestimmungen. Stylefit speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten
des Mitglieds und seines Fotos selbst oder durch Dienstleister, soweit der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder Aufklärungen von Straftaten
erforderlich ist. Zur Sicherheit unserer Mitglieder wird das Stylefitstudio Videoüberwacht.
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

§13 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem
Deutschen Recht. Gerichtstand ist 73479 Ellwangen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz
oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln,
der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel
zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Diese Ausfertigung der AGB´s hebt alle vorherigen auf und ist gültig ab dem unten
angegebenen Datum.
Ellwangen, 01.08.2019

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