Stylefit-Neunheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Stylefiteinrichtung

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Stylefit-Neunheim Fitnessstudio-Einrichtungen
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle Angebote und Dienstleistungen des Fitnessstudios Stylefit-Neunheim (nachfolgend „Studio“ genannt). Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert das Mitglied diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten.
§ 2 Gebrauchsüberlassung und Nutzung
(1) Zur Inanspruchnahme der Studioräume ist berechtigt, wer einen gültigen Mitgliedsvertrag abgeschlossen hat und im Besitz eines gültigen Zutrittstransponders/einer Mitgliedskarte ist, oder eine Tagesmitgliedschaft bzw. einen gültigen Gutschein vorweisen kann.
(2) Das Studio kann die Studioräume für notwendige Reparatur-, Wartungs- oder Renovierungsarbeiten vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten in einem für das Mitglied zumutbaren Rahmen ändern, ohne dass dem Mitglied daraus ein Anspruch auf außerordentliche Kündigung oder Beitragsminderung entsteht, sofern der Trainingsbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Der Mitgliedsvertrag ist personengebunden und kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studios auf Dritte übertragen werden.
(4) Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich aufhalten. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter möglich.
(5) Das Mitglied ist berechtigt, je nach gewähltem Tarif die Einrichtungen, Trainingsgeräte nach erfolgter Einweisung, den Wellnessbereich (Sauna), die Duschen sowie die Umkleideräume während der offiziellen Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung zu nutzen.
(6) Angebotene Kurse und Kurszeiten werden per Aushang im Studio und auf der Website bekannt gegeben. Das Studio behält sich vor, das Kursangebot in einem für das Mitglied zumutbaren Rahmen zu modifizieren (z. B. bei Trainerwechsel oder Kursanpassungen). Fällt ein Kurs wegen Erkrankung des Kursleiters oder aus anderen, vom Studio nicht zu vertretenden Gründen aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Gebühren besteht nicht.
§ 3 Hausordnung und Verhalten im Studio
(1) Bei der Nutzung des Studios gilt die aushängende Hausordnung. Das Personal ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs und der Sicherheit Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.
(2) Das Studio stellt dem Mitglied für die Zeit des Trainingsaufenthalts verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen nicht außerhalb der Anwesenheitszeiten genutzt oder dauerhaft blockiert werden. Das Studio ist berechtigt, unberechtigt dauerhaft verschlossene Spinde zu öffnen.
(3) Im gesamten Studio gilt ein striktes Rauch-, Alkohol-, Drogen- und Anabolikaverbot. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag nach vorheriger Abmahnung fristlos zu kündigen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
(4) Das Mitbringen von Tieren in das Studio ist nicht gestattet.
§ 4 Pflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, den Verlust des Zutrittstransponders/der Karte unverzüglich im Studio zu melden. Der Transponder/die Karte ist personengebunden und darf Dritten nicht überlassen werden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Transponders wird eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 19,90 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(2) Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung) sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstehen (z. B. Rücklastschriftgebühren), trägt das Mitglied.
§ 5 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Studio und dem Mitglied kommt durch die Unterzeichnung der Trainingsanmeldung durch das Mitglied (oder dessen gesetzlichen Vertreter) und der Annahme durch das Studio zustande. Das Mitglied erhält eine Kopie der Anmeldung sowie den Zutrittstransponder.
§ 6 Beitragszahlung und Verzug
(1) Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig und werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
(2) Befindet sich das Mitglied in Verzug, trägt es die hierdurch entstandenen Mahn- und Rücklastschriftgebühren der Banken im vollen Umfang, sofern es den Verzug zu vertreten hat. Befindet sich das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, kann das Studio die gesamten Beiträge bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende vorzeitig fällig stellen.
(3) Zum Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 55,00 EUR fällig. Der Transponder verbleibt im Eigentum des Mitglieds. Sämtliche Beträge verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7 Änderungen der AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich wird. Die Änderungen werden dem Mitglied schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Das Studio wird das Mitglied in der Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.
§ 8 Gesundheit und Verantwortung des Mitglieds
Das Mitglied versichert, dass ihm keine medizinischen Gründe oder ansteckenden Krankheiten bekannt sind, die gegen ein Training im Studio sprechen. Schäden, die das Mitglied schuldhaft an den Einrichtungen oder Geräten des Studios verursacht, sind vom Mitglied in vollem Umfang zu ersetzen.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Das Studio haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das Studio nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Studios oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld in den Garderobenschränken wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Studios.
§ 10 Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung und Stilllegung
(1) Der Vertrag hat die in der Trainingsanmeldung vereinbarte Erstlaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
(2) Wichtig gemäß gesetzlicher Neuregelung: Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Er ist dann vom Mitglied jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(3) Eine Aussetzung (Stilllegung) des Vertrages ist nach vorheriger Absprache bei nachgewiesener vorübergehender Trainingsunfähigkeit (z. B. Erkrankung ab 3 Wochen gegen ärztliches Attest, beruflicher Auslandsaufenthalt ab 4 Wochen gegen Arbeitgeberbescheinigung oder Schwangerschaft gegen Vorlage des Mutterpasses) möglich. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Monatsende schriftlich eingereicht werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Stilllegung.
§ 11 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei dauerhafter Sportunfähigkeit (nachzuweisen durch ein qualifiziertes ärztliches Attest) oder bei einem Wohnortwechsel (außerhalb eines Radius von 25 km zum Studio, nachzuweisen durch eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder Arbeitgeberbescheinigung).
(2) Die außerordentliche Kündigung muss in Textform erfolgen.